18. März 1976: Ein Meilenstein der Mitbestimmung 50 Jahre starke Stimmen im Betrieb

Am 18. März 1976 setzte die damalige sozialliberale Koalition ein historisches Zeichen: Mit deutlicher Mehrheit verabschiedete der Bundestag das Mitbestimmungsgesetz. Ein Durchbruch für mehr Demokratie und ein Schritt hin zu echter Beteiligung in großen Unternehmen.

Ein Stapel voller Rechtsbücher mit Gesetzestexten liegt neben einer Richterwaage

18. März 2026 18. März 2026


Zum ersten Mal wurde verbindlich festgeschrieben, dass in Kapitalgesellschaften mit mehr als 2.000 Beschäftigten die Aufsichtsräte paritätisch besetzt werden müssen. Das bedeutet bis heute: Beschäftigte und Gewerkschaften stellen gemeinsam die Hälfte der Mandate auf der Arbeitnehmerbank. Auch wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats einen Stichentscheid hat – die Stimme der Beschäftigten ist seit 1976 fest verankert und unverzichtbarer Teil der Unternehmensführung.

Der Aufsichtsrat trägt dabei weitreichende Verantwortung: Er überwacht die Geschäftsführung, entscheidet über zentrale Weichenstellungen der Unternehmensentwicklung mit und wirkt maßgeblich bei der Bestellung oder Abberufung der Geschäftsleitung mit. Mitbestimmung heißt also nicht bloß beteiligt sein – sondern aktiv mitentscheiden.

Gemeinsam mit dem Betriebsverfassungsgesetz, der Montanmitbestimmung und der Ein-Drittel-Beteiligung entstand 1976 ein rechtliches Fundament, das bis heute trägt. Es stärkt die Stimme der Beschäftigten, sichert, dass ihre Perspektive in strategische Entscheidungen einfließt, und fördert Stabilität, bessere Arbeitsbedingungen und eine demokratische Unternehmenskultur.

Auch nach 50 Jahren gilt der Auftrag:
Für eine Arbeitswelt, in der Beteiligung selbstverständlich ist.
Für starke Mitbestimmung.