Pläne des Vorstands vorerst durchkreuzt Volkswagen: Der Kampf um unsere Zukunft geht weiter

Wir ordnen ein, was tatsächlich beraten und entschieden wurde.

IG Metall-Fahne vor VW-Logo

7. September 2026 7. September 2026


Eine Einordnung der letzten Tage

Wir verstehen euch: Wir wissen, dass viele von euch nach der vergangenen Aufsichtsratssitzung verunsichert sind, Fragen haben oder schlicht verstehen wollen, was tatsächlich beraten und entschieden wurde. Das ist nachvollziehbar.

Gerade wenn in den Medien innerhalb weniger Tage sehr unterschiedliche Informationen kursieren, fällt es schwer, zwischen belastbaren Fakten, verkürzten Darstellungen und Spekulationen zu unterscheiden.

Wir wissen auch, dass sich die Ereignisse zuletzt überschlagen haben und unsere eigene Kommunikation in den vergangenen Tagen nicht überall die Klarheit geschaffen hat, die ihr von uns erwarten könnt. Das nehmen wir ernst.

Umso wichtiger ist es jetzt, die Fakten von den Spekulationen zu trennen. Hier ordnen wir deshalb ein, was tatsächlich beraten und entschieden wurde – und was eben nicht. Wir werden nichts schönreden. Genauso wenig werden wir zulassen, dass aus Überlegungen bereits Beschlüsse gemacht werden oder aus Szenarien vermeintliche Gewissheiten. Beides wäre falsch. Gerade bei Fragen von dieser Tragweite braucht es Klarheit statt Schlagzeilen, Fakten statt Gerüchte und Verantwortung statt Panikmache. Deshalb sagen wir euch offen, was wir wissen, was wir daraus ableiten und welche Fragen weiterhin offen sind.

Keine Werksschließungen beschlossen

Beginnen wir mit dem, was ursprünglich auf dem Tisch lag: Ihr habt die Berichte gelesen, die behaupten, dass der Vorstand die Schließung von vier Werken forcieren wollte.

Das wäre eine Entscheidung von historischer Tragweite für zehntausende Kolleginnen und Kollegen gewesen. Für die Beschäftigten an den betroffenen Standorten wäre es ein Worst-Case-Szenario gewesen. Die Folgen hätten weit über die Werkstore hinausgereicht – in die Standortkommunen, zu Zulieferern und Dienstleistern und in ganze industrielle Regionen.

Wo ein großer Arbeitgeber seine Produktion aufgibt, stehen nicht nur Arbeitsplätze auf dem Spiel. Es geht auch um Wertschöpfung, Kaufkraft, Ausbildungsplätze, Zulieferstrukturen und kommunale Einnahmen.

Die Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat und das Land Niedersachsen haben deshalb unmissverständlich klargemacht: Eine solche Entwicklung wird es mit uns nicht geben!

Zu einem Beschluss über die Schließung oder das Auslaufen einzelner Werke (namentlich nennt der Vorstand die Standorte in Emden, Hannover, Neckarsulm und Zwickau) und damit zu einer formalen Besiegelung ihres Aus kam es nicht. Das ist wichtig. Und das muss auch so benannt werden.

Aber genauso wichtig ist der zweite Teil der Wahrheit: Damit ist die Zukunft dieser Standorte noch nicht gesichert.

Der Vorstand hat deutlich gemacht, dass er für einzelne Werke mit Blick auf die 2030er-Jahre derzeit keine neuen Volkswagen-Autos vorgesehen hat. Er begründet dies damit, dass er keine „wettbewerbsgerechte Belegung“ gewährleisten könne. Der Aufsichtsrat hat diese Sichtweise des Vorstandes lediglich zur Kenntnis genommen. Und genau hier liegt ein entscheidender Unterschied: Die Kenntnisnahme ist keine inhaltliche Zustimmung.

Daraus folgt weder, dass der Aufsichtsrat die Einschätzung des Vorstands teilt, noch dass die Zukunft der betreffenden Standorte damit abschließend festgelegt wäre.

Aber auch das muss klar gesagt werden: Die Kenntnisnahme schafft Aufschub und Zeit, die eigentliche Debatte bleibt bestehen.

Die Auseinandersetzung über die langfristige Zukunft der Standorte ist damit keineswegs beendet. Im Gegenteil sogar: Für uns bleibt entscheidend, dass unsere Werke auch in Zukunft mit wettbewerbsfähigen Volkswagen-Produkten ausgelastet werden. Denn Produkte sind und bleiben der wichtigste Beitrag des Unternehmens, um Beschäftigung und industrielle Wertschöpfung dauerhaft zu sichern.

Der Vorstand verfolgt bei seiner derzeitigen Planung zum Teil einen anderen Kurs. Diese unterschiedlichen Vorstellungen bleiben deshalb Gegenstand der Auseinandersetzung.

Perspektiven für unsere Werke

Unsere Position ist klar: Die Zukunft eines Werkes wird nicht dadurch gesichert, dass man es verwaltet, bis irgendwann keine Produkte mehr da sind. Sie wird gesichert, indem rechtzeitig investiert wird. In neue Autos. In neue Technologien. In Produktionsverfahren. In Qualifizierung der Belegschaft. Zugleich hat der Aufsichtsrat den finanziellen Rahmen für die kommenden Jahre abgesteckt und Investitionen in Höhe von 135 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Wie diese Mittel konkret eingesetzt werden, wird im weiteren Verlauf der Planungsrunde festgelegt.

Dabei gilt für uns eine klare Reihenfolge. Neue Geschäftsfelder dürfen bestehende Volkswagen-Produkte und verbindliche Zusagen nicht ersetzen.

Es geht nicht darum, den Rückzug aus bestehenden Produktverantwortungen nachträglich als strategische Neuaufstellung umzudeuten.

Wenn sich Geschäftsmodelle verändern und absehbar ist, dass bestehende Geschäftsmodelle langfristig nicht ausreichen, müssen wir rechtzeitig neue Perspektiven entwickeln.

IG Metall und Betriebsrat haben bereits im Frühjahr 2026 gemeinsam deutlich gemacht, dass wir uns zusätzlichen industriellen Standbeinen an unseren Standorten nicht verschließen. Das ist keine Abkehr von unserer bisherigen Linie.

Im Gegenteil: Wir wollen industrielle Zukunft – nicht industrielle Abwicklung. Neue Geschäftsfelder können ergänzen. Sie können nicht ersetzen.

Wenn sich tragfähige neue industrielle Perspektiven ergeben, werden wir sie ergebnisoffen prüfen. Das gilt unabhängig davon, ob sie unter dem Dach des Volkswagen-Konzerns entstehen oder gemeinsam mit externen Partnern.

Entscheidend sind für uns die industrielle Substanz, die langfristige Tragfähigkeit und der konkrete Beitrag zur Zukunft unserer Standorte und ihrer Beschäftigten.

Unsere Position ist klar: Neue Geschäftsfelder können bestehende Zusagen nicht ersetzen.

Das VW-Gesetz bleibt unberührt!

Ein weiterer entscheidender Punkt der vergangenen Monate war die Frage eines sogenannten Carve-outs. Gemeint ist damit die gesellschaftsrechtliche Herauslösung wesentlicher Unternehmensteile aus der Volkswagen AG.

Dieses Vorhaben ist vom Tisch. Das ist für die Beschäftigten von erheblicher Bedeutung. Denn unter dem Dach der Volkswagen AG befinden sich wesentliche Beschäftigungsbereiche: die Kernmarke Volkswagen Pkw, Volkswagen Group Components, Volkswagen Nutzfahrzeuge und zentrale Konzernfunktionen. Eine Herauslösung wesentlicher Unternehmensteile aus der Volkswagen AG hätte nicht nur die Konzernstruktur verändert, sondern auch Fragen nach Tarifbindung und Mitbestimmung aufgeworfen. Gerade deshalb war dieses Vorhaben für die Arbeitnehmerseite von großer Bedeutung.

Hinzu kommt das Volkswagen-Gesetz. Es sichert dem Land Niedersachsen und der Arbeitnehmerseite besondere Einfluss- und Mitwirkungsmöglichkeiten und ist damit ein wichtiger Bestandteil der Mitbestimmung bei Volkswagen.

Damit ist auch abgeräumt, dass eine solche Strukturveränderung über den Weg einer außerordentlichen Hauptversammlung durchgedrückt werden soll.

Das ist ein wichtiger Erfolg. Er zeigt: Mitbestimmung macht einen Unterschied. Gleichzeitig werden wir sehr genau verfolgen, wie Volkswagen seine Konzernstruktur weiterentwickelt. Denn Mitbestimmung heißt nicht, Vorstandsentscheidungen abzunicken, sondern Einfluss zu nehmen, Interessen zu wahren und Beschäftigung zu sichern. Positiv ist, dass nun auch Projekte vorangetrieben werden sollen, die wir seit Jahren fordern: etwa das Heben von Synergien und die Bündelung von Kompetenzen im Konzern. Mit Erika Rasch wurde zudem eine neue Arbeitsdirektorin bestellt.

50.000 Jobs einfach weg?

Kaum ein Thema hat in den vergangenen Tagen für mehr Verunsicherung gesorgt. Deshalb wollen wir auch hier genau unterscheiden. Der Aufsichtsrat hat keinen konkreten Abbau von 50.000 Arbeitsplätzen beschlossen, wie vielfach zu lesen war. Die Zahl ergibt sich rechnerisch aus dem zusätzlichen Anpassungsbedarf, den der Vorstand im Rahmen seines Zukunftsplans 2030 ermittelt hat. Ausgangspunkt ist das ausgegebene Renditeziel des Vorstandes, das auf neun Prozent beziffert wird und mit dem die Profitabilität bis 2030 deutlich gesteigert werden soll.

Klar ist: Der Vorstand beziffert die Hälfte des Anpassungsbedarfs für das Inland und die andere Hälfte für das Ausland. Es gibt aber keinen konkreten Abbauplan. Es wurde nicht festgelegt, welche Arbeitsplätze entfallen, welche Standorte betroffen sind oder welche Beschäftigtengruppen den Abbau tragen sollen.

Volkswagen will seine Umsatzrendite bis 2030 auf neun Prozent steigern. Dafür sollen die Kosten in zahlreichen Bereichen sinken. Unter dem Stichwort „Operative Exzellenz“ geht es unter anderem um Material-, Vertriebs- und Gemeinkosten. Dazu gehören auch die Personalkosten. Entscheidend wird deshalb sein, wie aus dieser Zielgröße konkrete Maßnahmen werden.

Wo soll Personal reduziert werden? Welche Aufgaben sollen entfallen oder verlagert werden? Welche Standorte erhalten welche Produkte? Wo wird investiert? Und welche Möglichkeiten gibt es, Beschäftigung durch Qualifizierung, Altersteilzeit, Versetzungen oder andere Instrumente zu sichern? 

Genau diese Fragen werden wir stellen, und genau dort werden wir die Interessen der Beschäftigten vertreten.

Zu sagen, „50.000 sind ja gar nicht beschlossen“, würde der Bedeutung dieser Zahl nicht gerecht. Genauso falsch wäre es aber zu behaupten, 50.000 Kolleginnen und Kollegen würden nun konkret ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Wahrheit liegt dazwischen: Die Zahl ist eine vom Vorstand ermittelte Größenordnung seines geplanten Personal- und Kostenumbaus, um das Renditeversprechen für das Jahr 2030 rechnerisch herzuleiten. Welche konkreten Maßnahmen daraus folgen, ist noch offen. Und genau deshalb ist die Auseinandersetzung noch nicht beendet.

Zumal beispielsweise bei der Volkswagen AG eine unkündbare Beschäftigungssicherung bis Ende 2030 besteht. Auch andere Teile des Konzerns haben ähnliche Regelungen.

Was bedeutet das für unsere Standorte?

Für die Beschäftigten bedeutet die aktuelle Situation deshalb weder „Alles ist gut“ noch „Alles ist entschieden“. Beides wäre falsch. Wir haben wichtige Dinge erreicht: Der Carve-out ist vom Tisch. Eine Schließung der vier Standorte wurde nicht beschlossen. Die besonderen Mitbestimmungsrechte bei Volkswagen bleiben ein entscheidender Hebel. Und die langfristige industrielle Zukunft der Standorte ist weiterhin gestaltbar. 

Gleichzeitig bleiben erhebliche Risiken. Für einzelne Werke ist die Produktionsperspektive über 2030 hinaus offen. Der Vorstand verfolgt ein erhebliches Kostenziel. Die Größenordnung von rund 25.000 zusätzlichen Stellen im Inland steht im Raum.

Deshalb wäre es unseriös, jetzt Entwarnung zu geben. Aber genauso falsch wäre es, so zu tun, als sei die Zukunft bereits entschieden. Die Auseinandersetzung beginnt jetzt erst.

Schon heute steht fest: Aus dem Zukunftskonzept des Vorstands abgeleitete Maßnahmen können nicht im Alleingang beschlossen werden. Je nach Inhalt müssen sie den Aufsichtsrat passieren, mit dem Betriebsrat verhandelt oder auf tariflicher Ebene mit uns als IG Metall vereinbart werden.

Was liegt nun unmittelbar vor uns?

Die Auseinandersetzung um Volkswagen wird in den kommenden Monaten nicht einfacher. Wir müssen damit rechnen, dass der Druck auf die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen weiter zunimmt.

Das sehen wir bereits bei anderen Unternehmen der Branche: Tarifliche Standards werden angegriffen, Mitbestimmung wird infrage gestellt und Kosten sollen auf die Beschäftigten abgewälzt werden. Was heute einen Betrieb trifft, kann morgen die nächste Belegschaft treffen. Das ist kein Angriff auf einzelne Belegschaften. Es ist ein Angriff auf unsere gemeinsamen Standards.

Deshalb müssen wir am 21. September beim Automobil-Aktionstag gemeinsam ein Zeichen setzen – über Werke, Zulieferer und Hersteller hinweg, entlang der gesamten Lieferkette. Mehr Infos gibt es bei eurem Betriebsrat und eurer VKL.

Denn unsere Arbeitsplätze und unsere Arbeitsbedingungen hängen zusammen. Wenn an einer Stelle die Standards abgesenkt werden, geraten sie überall unter Druck. Dem setzen wir unsere gemeinsame Stärke entgegen.

Auch bei Volkswagen steht uns ein anspruchsvolles zweites Halbjahr bevor.

Gleichzeitig rückt die nächste Tarifrunde näher: Im Volkswagen-Haustarifvertrag endet die Friedenspflicht am 31. Dezember 2026, in der Fläche der Metall- und Elektroindustrie bereits zwei Monate früher.

Die Arbeitgeber werden den Druck erhöhen – unabhängig davon, ob und in welcher Höhe wir eigene Forderungen aufstellen oder nicht. Entscheidend ist deshalb, ob wir selbst bestimmen, worüber verhandelt wird.

Während der Friedenspflicht sind Arbeitskampfmaßnahmen über tariflich geregelte Fragen ausgeschlossen. Kurz gesagt: Wer arbeitskampffähig sein will, muss tarifpolitisch etwas fordern.

Da wird es am 22. September Klarheit geben. Einen Tag vorher, am 21. September, senden wir aber ein lautes Zeichen durch die ganze Bundesrepublik. Der Aktionstag ist ein Signal für die Auseinandersetzungen, die vor uns liegen: Wir lassen uns nicht auseinanderdividieren – nicht zwischen Werken, nicht zwischen Volkswagen, anderen OEMs und Zulieferern und nicht entlang der Lieferkette. Wenn Arbeitgeber versuchen, Belegschaften gegeneinander auszuspielen, müssen sie wissen, dass wir zusammengehören. Unsere Stärke entsteht dort, wo wir füreinander einstehen. Darauf bereiten wir uns jetzt vor.



Download

Flugblatt Volkswagen (September 2026): "Der Kampf um unsere Zukunft geht weiter"